Satzung

der

Pils Partei Thüle

 

I. Getränke 
  1. Als Getränk ist auf allen Veranstaltungen der Partei ausschließlich Becks Bier auszuschenken.

  2. Hochprozentige Alkoholische Getränke dürfen weder konsumiert noch mitgebracht werden.

  3. Alkoholfreie Getränke sind im Umkreis von 30 Metern vom Parteilokal fernzuhalten.

  4. Selbstgebrautes oder Nicht- Becks Bier darf nur in Notfällen ausgeschenkt werden. Achtung: Erblindungsgefahr!!

II. Mitglieder
Die Mitgliedschaft in der Pils Partei Thüle ist nur Männern vorbehalten.

Mitglied kann nur werden, wer

  1. Einwohner des (Gold) Dorfes Thüle ist (wer ein Thüler Junge ist)
  2. nicht älter als der Alterspräsident ist
  3. älter als 18 Jahre ist
  4. wer von der absoluten Mehrheit der Mitglieder bestimmt wird
  5. wer die Aufnahmeprüfung (siehe Pkt. III.) besteht.
III. Prüfung
Der Anwärter auf die Mitgliedschaft hat am ersten Abend seines Erscheinens die Prüfung abzulegen.
  1. Den Beginn der Prüfung bestimmt der Präsident.
  2. Auf Ansage sind innerhalb von 20 Minuten 6 Flaschen 0,33l Becks Bier zu leeren.
  3. Währens dieser Zeit darf der Anwärter das Parteilokal nicht verlassen. Im Lokal "Sich Übergeben oder Pinkel" ist nicht gestattet.
  4. Sollte der Aspirant die Prüfung am ersten Abend nicht bestehen, so bekommt er noch eine Chance zur Wiederholung, nachdem er einen Intensivkurs im Trainingslager erfolgreich abgeschlossen hat.
  5. Die Mitgliedschaft erlischt bei 4 maligem unentschuldigten Fehlen.
  6. Oder wer bei auswärtigen Trinkgelagen wiederholt schwächelt.
IV. Parteilokal
Parteilokal ist "Meyer´s Pavillion". Sämtliche Parteitage bzw. Sitzungen werden hier abgehalten. Zu Sitzungsbeginn ist das Licht einzuschalten und die Raumtemperatur auf die optimale Trinktemperatur einzurichten. (Heizer)

Sobald alle Mitglieder anwesend sind, ist unter Klängen der Nationalhymne die deutsche Nationalflagge zu hissen. Dabei begeben sich die Mitglieder vor das Lokal und nehmen stehend an der Zeremonie teil.

V. Sitzungstermine
 
  1. Parteitage finden an jedem zweiten Freitag im geraden Monat statt.
  2. Sitzungsbeginn ist 20:00 Uhr.
  3. Wer später als 15 Minuten nach Sitzungsbeginn im Parteilokal eintrifft, muß eine Strafe von 5,- DM zahlen.
  4. Wer nicht erscheint, zahlt als Strafe zusätzlich den halben Mitgliedsbeitrag.
  5. Der Sitzungstermin ist grundsätzlich einzuhalten.
  6. Terminänderungen sind mindestens 4 Wochen vorher anzukündigen bzw. zu beantragen. (Achtung: endloses und planloses telefonieren kann die Folge sein.)
  7. Wird ein Mitglied an diesem Termin zufällig Vater, so wird die Parteisitzung umgehend in die Räumlichkeiten des frischen Vaters verlegt.
  8. Selbstverständlich werden auch außerordentliche Parteitage aus gegebenen Anlaß akzeptiert.
VI. Wahlen
  1. Aufgaben und Ämter werden ausnahmslos lebenslang vergeben.
  2. Sollen neue Mitglieder aufgenommen werden, so müssen diese 6 Monate vorher vorgeschlagen werden.
  3. Die Entscheidung für eine Aufnahme muß mit Zwei Drittel Mehrheit erfolgen.
  4. Neue Mitglieder bekommen sofort nach Ihrer Aufnahme (bei ca. 3 Promille Blutalkoholgehalt) Ihre Aufgabe bzw. ihr Amt vom Präsidenten zugeteilt.
VII. Ämter
Präsident Hermann Gerd Roter
Alterspräsident Hubert Schumacher
Getränkewart Gerd Glup
Generalsekretär Christian Kock
Schriftführer Ludwig Meyer
Ernährungsminister Johannes Roter
Minister für Öffentlichkeitsarbeit Dirk Roter
Heizer (Minister für Temperatur u. Licht Alfred Meyer
Minister Wirtschaft und Soziales Ulrich Roter (Küken)
VIII. Finanzen
  1. Die Mitgliedsbeiträge betragen 10,- monatlich
  2. Die Beiträge sind zu Beginn einer jeden Sitzung unaufgefordert zu zahlen.
  3. Die Verwaltung der Kasse obliegt dem Alterspräsidenten.
  4. Kassensprüfung oder Vorlegen eines Kassenberichtes gibt es nicht.
IIIX. Ziel und Inhalte der Partei
  1. Ziele und Inhalte der Partei bzw. Sitzungen sind den Mitgliedern wohl bekannt.
  2. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.
  3. Beschlüsse und Diskussionsbeiträge unterliegen nach Außen strengster Geheimhaltung.