
Satzung
der
Pils Partei Thüle
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I. Getränke |
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Als Getränk
ist auf allen Veranstaltungen der Partei ausschließlich
Becks
Bier
auszuschenken.
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Hochprozentige
Alkoholische Getränke dürfen weder konsumiert noch mitgebracht
werden.
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Alkoholfreie
Getränke sind im Umkreis von 30 Metern vom Parteilokal fernzuhalten.
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Selbstgebrautes
oder Nicht- Becks Bier darf nur in Notfällen ausgeschenkt werden.
Achtung: Erblindungsgefahr!!
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II. Mitglieder |
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Die
Mitgliedschaft in der Pils Partei Thüle ist nur Männern
vorbehalten.
Mitglied kann nur werden, wer
- Einwohner des (Gold) Dorfes Thüle ist
(wer ein Thüler Junge ist)
- nicht älter als der Alterspräsident ist
- älter als 18 Jahre ist
- wer von der absoluten Mehrheit der
Mitglieder bestimmt wird
- wer die Aufnahmeprüfung (siehe Pkt.
III.) besteht.
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III. Prüfung |
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Der
Anwärter auf die Mitgliedschaft hat am ersten Abend seines Erscheinens
die Prüfung abzulegen.
- Den Beginn der Prüfung bestimmt der Präsident.
- Auf Ansage sind innerhalb von 20 Minuten
6 Flaschen 0,33l Becks Bier zu leeren.
- Währens dieser Zeit darf der Anwärter
das Parteilokal nicht verlassen. Im Lokal "Sich Übergeben oder
Pinkel" ist nicht gestattet.
- Sollte der Aspirant die Prüfung am
ersten Abend nicht bestehen, so bekommt er noch eine Chance zur
Wiederholung, nachdem er einen Intensivkurs im Trainingslager
erfolgreich abgeschlossen hat.
- Die Mitgliedschaft erlischt bei 4 maligem
unentschuldigten Fehlen.
- Oder wer bei auswärtigen Trinkgelagen
wiederholt schwächelt.
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IV. Parteilokal |
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Parteilokal
ist "Meyer´s Pavillion". Sämtliche Parteitage bzw. Sitzungen
werden hier abgehalten. Zu Sitzungsbeginn ist das Licht einzuschalten und
die Raumtemperatur auf die optimale Trinktemperatur einzurichten. (Heizer)
Sobald alle Mitglieder anwesend sind, ist
unter Klängen der Nationalhymne die deutsche Nationalflagge zu hissen.
Dabei begeben sich die Mitglieder vor das Lokal und nehmen stehend an der
Zeremonie teil. |
V.
Sitzungstermine
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- Parteitage finden an jedem zweiten
Freitag im geraden Monat statt.
- Sitzungsbeginn ist 20:00 Uhr.
- Wer später als 15 Minuten nach
Sitzungsbeginn im Parteilokal eintrifft, muß eine Strafe von 5,- DM
zahlen.
- Wer nicht erscheint, zahlt als Strafe zusätzlich
den halben Mitgliedsbeitrag.
- Der Sitzungstermin ist grundsätzlich
einzuhalten.
- Terminänderungen sind mindestens 4
Wochen vorher anzukündigen bzw. zu beantragen. (Achtung: endloses und
planloses telefonieren kann die Folge sein.)
- Wird ein Mitglied an diesem Termin zufällig
Vater, so wird die Parteisitzung umgehend in die Räumlichkeiten des
frischen Vaters verlegt.
- Selbstverständlich werden auch außerordentliche
Parteitage aus gegebenen Anlaß akzeptiert.
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VI. Wahlen |
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- Aufgaben und Ämter werden ausnahmslos
lebenslang vergeben.
- Sollen neue Mitglieder aufgenommen
werden, so müssen diese 6 Monate vorher vorgeschlagen werden.
- Die Entscheidung für eine Aufnahme muß
mit Zwei Drittel Mehrheit erfolgen.
- Neue Mitglieder bekommen sofort nach
Ihrer Aufnahme (bei ca. 3 Promille Blutalkoholgehalt) Ihre Aufgabe
bzw. ihr Amt vom Präsidenten zugeteilt.
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VII. Ämter |
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Präsident |
Hermann Gerd Roter |
Alterspräsident |
Hubert Schumacher |
Getränkewart |
Gerd Glup |
Generalsekretär |
Christian Kock |
Schriftführer |
Ludwig Meyer |
Ernährungsminister |
Johannes Roter |
Minister für Öffentlichkeitsarbeit |
Dirk Roter |
Heizer (Minister für
Temperatur u. Licht |
Alfred Meyer |
Minister Wirtschaft
und Soziales |
Ulrich Roter (Küken) |
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VIII. Finanzen |
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- Die Mitgliedsbeiträge betragen 10,-
monatlich
- Die Beiträge sind zu Beginn einer jeden
Sitzung unaufgefordert zu zahlen.
- Die Verwaltung der Kasse obliegt dem
Alterspräsidenten.
- Kassensprüfung oder Vorlegen eines
Kassenberichtes gibt es nicht.
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IIIX. Ziel und
Inhalte der Partei
- Ziele und Inhalte der Partei bzw.
Sitzungen sind den Mitgliedern wohl bekannt.
- Über jede Sitzung wird ein Protokoll
angefertigt.
- Beschlüsse und Diskussionsbeiträge
unterliegen nach Außen strengster Geheimhaltung.
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